Während des Referendariats

Unterhaltsbeihilfe

Seit dem Jahr 2018 bietet das Land Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit an, Referendare auf Widerruf zu verbeamten.

Für die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten, erfolgt eine Einstellung in der Besoldungsgruppe AW A 13+Z. Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.452,50 € brutto. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.

Für die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.195,00 EUR (brutto) und ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes gezahlt.

Das Geld geht immer pünktlich zum Monatsende auf dem Konto ein. Beachte: Im ersten Monat deines Referendariats erhältst du gegebenenfalls erst am Ende des Monats die Unterhaltsbeihilfe, bis dahin bist du auf dich gestellt!

Nebenverdienst 

Ein/e Referendar/in darf über die Referendartätigkeit hinaus an 8 Stunden in der Woche arbeiten und dabei maximal 150 % des Grundgehaltes monatlich hinzuverdienen. Solltet ihr mehr arbeiten wollen, dann nur am Wochenende 🙂

Urlaub

In einem Ausbildungsjahr (also von Juni bis Mai oder von Dezember bis November) stehen euch 26 Tage Erholungsurlaub zur Verfügung, wobei ihr für den 24.12. und den 31.12. nicht frei nehmen müsst, weil diese Tage während der Referendariatszeit ohnehin als frei gewährt werden. Der Urlaubsantrag ist bis spätestens zwei Wochen vor Urlaubsbeginn einzureichen.

Eine Urlaubssperre besteht in den ersten drei Monaten ab Ausbildungsbeginn. Splittet man die Verwaltungsstation in Behörde und Verwaltungsgericht, besteht auch in diesen drei Monaten eine Urlaubssperre. Außerdem darf während der Einführungslehrgänge (in der Regel die ersten zwei Wochen jeder Station) zu jeder Station und zum Probeexamen kein Urlaub genommen werden.

Bleiben aus dem ersten Ausbildungsjahr Urlaubstage übrig, darf man sie im zweiten Ausbildungsjahr verrechnen, sodass dann mehr als 26 Tage zur Verfügung stehen.

Bildungsurlaub und Referendarsfahrt

Es besteht die Möglichkeit während des Referendariats Sonderurlaub für eine AG Fahrt zu erhalten. Diese können ins Aus- oder Inland gehen und müssen selbst organisiert werden.

Ausbildungsstationen

Hier findet ihr eine Übersicht über Kanzleien, die Referendare einstellen.

Während des Referendariats habt ihr auch die Möglichkeit ins Ausland oder ein anderes Bundesland zu gehen. Hierbei muss beachtet werden, dass mindestens zwölf Monate in Mecklenburg-Vorpommern absolviert werden müssen.

Verwaltungsstation
In der Verwaltungsstation habt ihr die erste Möglichkeit ins Ausland zu gehen. Beachtet hierbei, dass eine deutscher Volljurist die Ausbildung übernehmen muss.

Rechtsberatungsstation
Auch während der neunmonatigen Rechtsberatungsstation kann ein Auslandsaufenthalt angestrebt werden. Ihr könnt auch einen Teil der Station im Ausland bei einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt und danach in Deutschland absolvieren. In einem solchen Fall müsst ihr zum Probeexamen jedoch für gewöhnlich zwei Wochen anreisen.

Wahlstation
Die Wahlstation könnt ihr frei wählen. Ihr müsst nicht die vollen drei Monate ins Ausland gehen, sondern könnt die Wahlstation in einem Monat bei einem Ausbilder und zwei Monate bei einem anderen Ausbilder absolvieren. Aber Achtung, in einem solchen Fall besteht für die Ausbildungszeit Urlaubssperre.