Vorteile des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern
1. Stationen: Man ist in der Stationswahl sehr frei. Es gibt zum Einen die Möglichkeit, die Verwaltungstation, die Rechtsberatungsstation und die Wahlstation für zwei Ausbildungsorte zu splitten (z.B. Verwaltungsgericht und Behörde, Ausland und Inland) und zum Anderen, Stationen im Ausland abzuleisten. Darüber hinaus sind die Chancen, einen Platz bei der Stelle deiner Wahl zu erhalten, relativ groß, da es nur wenige Mitbewerber gibt. Einziges Manko: Im Strafrecht wird man nur in ganz besonderen Ausnahmefällen einem Strafgericht zugewiesen. Die Staatsanwaltschaft wird damit verpflichtend!
2. Ausbildungsvergütung und Verbeamtung: Seit Dezember 2018 können Referendare in Mecklenburg-Vorpommern auf Widerruf verbeamtet. Solltet ihr den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten, erfolgt eine Einstellung in der Besoldungsgruppe AW A 13+Z. Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.452,50 EUR brutto. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.
Für die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.195,00 EUR (brutto) und ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes gezahlt.
3. Zuverdienst: Auch die Zuverdienstmöglichkeiten wurden angepasst. So ist es nunmehr möglich, monatlich 150% der brutto Unterhaltsbeihilfe ohne Abzüge zusätzlich zu verdienen.
4. Juris und Beck-Online: Ihr bekommt einen Juris und auch einen Beck-Online Zugang mit Kommentaren und der Zeitschriften JuS, JA und NJW. So ist auch das Arbeiten von zu Hause problemlos möglich.
5. Betreuung: Aufgrund der geringen Zahl an Referendaren sind die Arbeitsgemeinschaften relativ klein, so dass jeder die Möglichkeit hat, sich einzubringen. Gerade in der Arbeitsgemeinschaft ist dies ein großer Vorteil, da ihr nur lernen könnt, wenn ihr auch aktiv am AG-Geschehen teilnehmt. Gleichzeitig kommt es eigentlich nie vor, dass mehrere Referendare sich einen praktischen Ausbilder teilen müssen. Man genießt also Einzelbetreuung.
6. Mitwirkungsmöglichkeiten: Sowohl das Landesjustizprüfungsamt, als auch das Oberlandesgericht sind an einem Austausch interessiert. In Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer M-V, der Notarkammer M-V und dem Verein zur Förderung des juristischen Referendariats in M-V e.V. wird weiterhin an der Verbesserung des Referendariats gearbeitet. Hier könnt ihr noch mitgestalten!
7. Ausland: Ihr habt die Möglichkeit während des Referendariats in Mecklenburg-Vorpommern drei Mal (insgesamt ein Jahr kann außerhalb Mecklenburg-Vorpommerns verbracht werden) ins Ausland zu gehen. Ihr könnt beispielsweise in der Verwaltungsstation, in der Rechtsberatungsstation die ersten drei oder sechs Monate in eine deutsche Kanzlei ins Ausland gehen und letztendlich auch die Wahlstation im Ausland verbringen. Zusätzlich erhaltet ihr Tagegeld, Reisekostenerstattung und eine Unterkunftspauschale.
8. Speyer: Ihr könnt eure Verwaltungsstation auch in Speyer absolvieren. Zusätzlich erhaltet ihr Tagegeld, Reisekostenerstattung und eine Unterkunftspauschale.
9. Umgebung: Dazu braucht man nicht viel sagen. Das Land Mecklenburg-Vorpommern liegt direkt am Meer und bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Freizeit in der Natur zu verbringen. Arbeiten, wo andere Urlaub machen, ist also nicht nur ein Spruch.
Sollte Referendaren bewusst sein:
Weite Wege: Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland! Die Lehrgänge und Arbeitsgemeinschaften finden meist in Rostock und Stralsund statt. Ist man einem der anderen Landgerichtsbezirke zugeordnet, muss man dementsprechend reisen. Fahrtwege von ein bis zwei Stunden zur AG sind keine Seltenheit (mit öffentlichen Verkehrsmitteln, die in Mecklenburg-Vorpommern nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, dementsprechend länger).
Das muss noch verbessert werden:
1. Lehrangebot: Die Vorbereitung zum Zweiten Staatsexamen sollte insgesamt verbessert, die Lehrenden evaluiert werden. Es gibt hier Nachholbedarf, auch was die Themenkomplexe in den Arbeitsgemeinschaften anbelangt.
2. Lernmöglichkeiten: Zwar gibt es an jedem Gericht eine Bibliothek, die oft auch Ausbildungsliteratur bereithält. Leider wird den Referendaren jedoch nicht in jeder Bibliothek Zugang gewährt und die Lehrbuch- und Skripten-Bestände sind zu einem Großteil veraltet. Der Beck-Online Zugang gleicht dieses Manko jedoch teilweise aus.