Das Zweite Staatsexamen wird im Februar (Einstellungstermin: Juni) oder im August (Einstellungstermin: Dezember) eines jeweiligen Jahres geschrieben.
Es werden 8 Klausuren geschrieben:
4 im Zivilrecht
2 im Öffentliches Recht
2 im Strafrecht
Klausurtypen Zivilrecht:
Urteil
Anwalt
Kautelar
Klausurtypen Öffentliches Recht:
Urteil
Anwalt
Beschluss
Klausurtypen Strafrecht:
Urteil
Staatsanwaltschaft
Revision
Die Gesetze dürfen wie folgt kommentiert sein: Die Gesetzestexte selbst dürfen keinerlei Eintragungen, Anmerkungen, Unterstreichungen, Querverweise, markierte Passagen o.Ä. enthalten. Allerdings ist die Verwendung von Registern oder Heft- und Markierungsstreifen unschädlich, sofern diese ausschließlich die Kurzbezeichnung des Gesetzes tragen. Einzelne Paragrafen oder weitere Zusätze dürfen nicht vermerkt sein. Dies bedeutet, dass solche Heftstreifen sich auch innerhalb der einzelnen Gesetze (also nicht nur auf der ersten Seite) befinden dürfen, solange sie keinen anderen Beschriftungen als die Kurzbezeichnung des jeweiligen Gesetzes tragen oder solange sie unbeschriftet sind. Es gibt keine Vorgabe, dass diese Markierungsstreifen nur auf der ersten Seite eines Gesetzes kleben dürfen. Auch gibt es keine Vorgabe zu deren Anzahl. Damit wäre es z.B. möglich 5 Markierungsstreifen an verschiedene Seiten des BGB zu heften. (Quelle: e-Mail Landesjustziprüfungsamt vom 30.5.2016 und 25.1.2017)